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Schadstoff-Erhebungen / Schadstoff-Kataster
Um die Gefährdung von Gebäudenutzern und Personen, die Arbeiten an kontaminierten Baumaterien (Abriss, Sanierung, Instandhaltung) ausführen zu vermeiden, sind Baueigentümer nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, alle erforderlichen Untersuchungen auf schadstoffhaltige Produkte durchzuführen.
Zu diesen Schadstoffen zählen:
- Asbest
- PCB (Polychlorierte Biphenyle)
- PCP (Pentachlorphenol)
- PAK (Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
- KMF (Künstliche Mineralfasern, „alte Mineralwolle“ gemäß TRGS 521)
Rechtliche Grundlagen bilden beispielsweise Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Asbest-Richtlinie (1996), PCB- Richtlinie (1995), PCP-Richtlinie (1997), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521).
Wenn Untersuchungen von Gebäuden Belastungen durch diese Schadstoffe belegen, ist für die Sanierung die Erstellung/Einhaltung von technischen Regeln Pflicht. Bei Abbruch- oder Umbauarbeiten sind für Gefahrstoffe besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Durch Schadstofferhebungen / Schadstoffkataster werden schadstoffhaltige Bauteile und Produkte erkundet, dokumentiert und bewertet, um für den Gebäudeeigentümer Umfang und Dringlichkeit der Sanierung festzustellen.

ausführliche weitere Informationen:


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