Wasserschäden
Ob Leitungswasserschäden, Abwasser- bzw. Fäkalienwasserschäden oder Regenwasserschäden, die Erfassung des Schadensausmaßes bzw. die Klärung, ob- und in welchem Ausmaß Materialien Schimmelpilzwachstum (Bakterien u. z.T. auch Vieren) aufweisen, kann oft nicht nur durch visuelle Sichtkontrollen erreicht werden.
In Baustoffen wie z.B. Dämmmaterialien, Ausbauplatten, Putze oder Hölzer kann sich durch Wasserschäden bedeutsamer mikrobiellen Befall gebildet haben, ohne dass dieser in seinem Gesamtausmaß visuell zu erkennen ist. Vor allem bei Wasserschäden größerer Ausdehnung, bei denen nicht zeitnah mit mechanischen Trocknungsmaßnahmen begonnen wurde, ist zur Überprüfung der hygienischen Gesamtsituation zu raten.
Es ist hierzu nötig, auch verdeckte Baustoffe und Konstruktionen wie z.B. Estrichdämmschichten, Wandhohlräume, vorgesetzte Ausbauplatten und Verkleidungen in die Überprüfung einzubeziehen. Hierzu müssen i.d.R. Bauteilöffnungen und/oder Kernbohrungen und Material-Probenahmen mit anschließender mikrobiologischer Analytik erfolgen.
Zur Überprüfung bei Wasserschäden auf erhöhte Feuchtigkeit in Materialien und Raumluft setzen wir je nach Aufgabenstellung verschiedene Messmethoden an (siehe Rubrik “Feuchtigkeit“).
Zur Ermittlung der hygienischen Situation und zur Festlegung des notwendigen Sanierungsumfangs bei Wasserschaden erfassen und bewerten wir:
- sichtbare Schimmelpilzschäden: Schadensausdehnung in Fläche u. Tiefe des Materials, Art und Gefährdungspotential.
- verdeckte Schimmelpilzschäden: z.B. erhöhte Feuchte (Material- und/oder Raumluftfeuchte) u. Feuchteerscheinungen, Überprüfung schadensträchtiger Konstruktionen (z.B. Estriche, Fußboden-, Wand-, Deckenaufbauten), Raumluftmessung Schimmelpilze (Kultivierbare Schimmelpilze, Partikel/Sporen, flüchtiger org. Verbindungen mikrobiellen Ursprungs MVOC)
Die Erfassung des gesamten Schadensausmaßes zur Festlegung des notwendigen Sanierungsumfangs bei Wasserschäden sollte immer als oberstes Ziel haben, einwandfreie hygienischer bzw. gesundheitlich zuträglicher Nutzungs- und/oder Wohnbedingungen wieder herzustellen.
Wir beziehen uns bei den Leistungen auf div. Richtlinien und Normen (s. Rubrik “unsere Leistungen“).
Zu weiteren Erläuterungen sprechen sie uns an, gern werden wir auch für sie tätig.