Gutachter für Gefahrstoffe in Gebäuden
In Gebäuden können zahlreiche Schadstoffe (Gefahrstoffe) vorhanden sein, die eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen (Gebäudenutzer und/oder Sanierungspersonal) darstellen. Insbesondere in Bestandsgebäude können vermehrt Gebäude-Altlasten vorhanden sein.
Der Auftraggeber (Bauherr, Eigentümer) eines Gebäudes ist gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV; §15) dafür verantwortlich sich über Gebäudeschadstoffe kundig zu machen bzw. eine Erkundung zu vermuteten Gefahrstoffen durchzuführen. Ferner sind qualifizierte Firmen zu beauftragen und diesen alle Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zuzustellen.
Nach Chemikaliengesetz (ChemG; §3) ist der Bauherr verpflichtet, das “erneute Inverkehrbringen“ von gefahrstoffhaltigem Material (z.B. Sanierungsabfälle, Bauschutt) abzuwehren.
Rechtliche Vorschriften zielen darauf ab, Gebäudenutzer (Schutz Dritter) und Sanierungspersonal (Arbeitsschutz) zu schützen, sowie schadstoffhaltige Abfälle umweltgerecht (z.B. LAGA) zu entsorgen.
Bei Verdacht auf Gebäudeschadstoffe (z.B. aufgrund von Baujahr, Bauhistorie, Material-Charakteristik) – jedoch spätestens bei geplanten Abriss- Sanierungs- und Instandhaltungs- Arbeiten (ASI-Arbeiten) an Gebäuden ist zu prüfen, ob- bzw. in welchem Umfang Gebäudeschadstoffe vorliegen. Bei Schadstoffaufkommen ist durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie die Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle (z.B. Bauschutt) nach Abfallrecht zu steuern ist.
Folgende Gebäudeschadstoffe sind hierbei von besonderer Bedeutung:
- Asbest
- Künstliche Mineralfasern (KMF), “alte Mineralwolle“ gemäß TRGS 521
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Pentachlorphenol (PCP), Lindan, DDT u.a.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Grundlagen für Bewertung und Umgang bilden im Wesentlichen:
Staatliche Vorschriften:
- Gefahrstoff Verordnung (GefStoffV):
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, 521, 524, 555, 905 u.a.m.)
Bauordnungsrechtliche Vorschriften und Richtlinien:
- Landes Bauordnung
- Asbest-Richtlinie, PCP-Richtlinie, PCB-Richtlinie, PAK- Hinweise
- Technische Baubestimmungen der Länder
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Richtlinien :
- Berufsgenossenschaftliche Richtlinien (BGR) (z.B. BGR 128)
- Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)
- Unfallverhütungsvorschriften (BGV)
Zu weiteren Erläuterungen sprechen sie uns an, gern werden wir auch für sie tätig.