Gutachter für Asbest und Raumluftmessung
Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe faseriger silikatischer Minerale. Aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z.B. hohe Hitzebeständigkeit, geringe Dichte, gute chemische Resistenz gegenüber Säuren und Laugen oder Alterungsbeständigkeit fand Asbest in früheren Jahrzehnten vielfältigen Einsatz.
Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit in der Längsachse, so dass sich Fasern bilden können, die beim Einatmen eine gesundheitliche Gefahr darstellen. Dies sind vor allem lange- (>5 μm) und dünne- (<3 μm) Fasern, deren Länge/Durchmesser-Verhältnis > 3:1 ist.
Akute toxische Wirkungen gehen von Asbest nicht aus, sondern es wirkt langfristig (chronisch) krankheitsverursachend. Asbestfasern, über die Atmung aufgenommen, können beim Menschen schwere Erkrankungen wie Asbestose, Bronchialkarzinom und Mesotheliom hervorrufen.
Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 905 sind Asbestfasern als krebserzeugender Gefahrstoff der Kategorie 1 eingestuft.
Asbest kommt in Baustoffen im Wesentlichen als Weißasbest (Chrysotil) und Blauasbest (Krokydolith) vor. Unterschieden wird zwischen schwach gebundene Asbestprodukten und fest gebundenen Asbestprodukten, was Einfluss auf die Bewertung (Gefährdungsbeurteilung) und Sanierung (z.B. Dringlichkeit) hat.
Maßgebliche Regelwerke für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen für Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie für die Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) und die Asbest-Richtlinie (zum Schutz Dritter).
Zudem greifen spez. Reglungen für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien.
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