Gutachter für KMF und Raumluftmessung
Unter der Bezeichnung Künstliche Mineralfasern (KMF) oder Mineralwolle werden Dämmstoffe aus Stein- oder Glaswollen zusammengefasst, die aus ungerichteten, glasigen (Silikat-) Fasern mit einem Massengehalt von über 18 Prozent an Oxiden von Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium und Barium bestehen.
Sie sind in Gebäuden beispielsweise als Dämmungen in Wänden und Decken, oder als Isolierungen von Rohren anzutreffen.
Der Umgang mit KMF wurde in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. in der TRGS 521 (Technische Regel für Gefahrstoffe 521) im Jahr 1998 neu geregelt.
Demnach gelten “alte“ Mineralwoll-Dämmstoffe die bis zum Jahre 1996 eingebaut wurden als krebserzeugend oder krebsverdächtig. Ferner sind auch Produkte, die bis zum Herstellungsverbot im Jahre 2000 eingebaut worden, nicht frei vom Krebsverdacht bzw. gelten als krebserzeugend.
Die gesundheitliche Gefahr “alter Mineralwolle“ gemäß TRGS 521 resultiert aus der Eigenschaft der Spaltbarkeit der Fasern in der Längsachse, so dass sich Fasern bilden können, die beim Einatmen eine gesundheitliche Gefahr darstellen.
Dies sind so genannte WHO-Fasern mit einer Länge L > 5 μm und einem Durchmesser D < 3 μm und einem Länge/Durchmesser-Verhältnis L/D > 3:1. Dies ist nur auszuschließen, wenn eine Biolöslichkeit des fraglichen Produktes (mittels Kanzerogenitätsindex, KI > 40) zertifiziert oder analytisch nachgewiesen ist.
Maßgebliche Regelwerke für den Umgang mit KMF bzw. alter Mineralwolle bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie für die Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521). Ferner sind spez. Reglungen für die Entsorgung zu beachten.
Zu weiteren Erläuterungen sprechen sie uns an, gern werden wir auch für sie tätig.