Gutachter für PAK und Raumluftmessung
Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine Gruppe mehrerer hundert Stoffe, die sich chemisch von dem Grundbaustein des Benzolrings ableiten. Sie kommen in der Umwelt aufgrund natürlichen Ursprungs (z.B. Brände, Inkohlungsprozesse bei Erdölentstehung), als auch anthropogenen („menschengemachten“) Ursprungs (z.B. Verbrennung Kohle, Öl, Benzin, Industrieprozesse) vor.
PAK sind in der Umwelt überall verbreitet, z.B. durch Rauch, Flugstaub und Rußpartikel.
Einzug in Gebäude durch Baustoffe hielten PAK in unterschiedlicher Zusammensetzung und Konzentration vor allem in der Zeit zwischen 1950 bis 1960, zum Teil aber auch noch darüber hinaus bis in die 70er Jahre. Sie sind in teerhaltigen Baustoffen dieser Jahre wie Teeranstriche (Holzschutz), Teerklebstoffe (z.B. Parkettkleber), Bitumenanstriche oder auch Asphaltplatten enthalten.
Die Untersuchung von PAK in Gebäuden erlangte seit 1998 im Zusammenhang mit teerhaltigen Parkettklebern in ehemaligen Alliierten-Gebäuden („US-Housings“) an Bedeutung.
Bekannte Vertreter der PAK sind vor allem Benzo[a]pyren und Naphthalin. Naphthalin wurde in früherer Zeit z.B. auch als Insektizid eingesetzt (Mottenschutzmittel) und fällt durch seinen charakteristischen Geruch auf. Benzo[a]pyren wird gemeinhin als Leitsubstanz für die PAK-Analytik und Bewertung herangezogen. Gemäß Chemikaliengesetz (ChemG) sind PAK gitig (T) und umweltgefährlich (N).
Einige Vertreter der PAK sind krebserregend (z.B. Naphthalin, Chrysen, Benzo[a]pyren u.a.). Die akute Giftigkeit von PAK ist gering. PAK wirken langfristig (chronisch) krankheitsverursachend. Langzeitwirkungen betreffen besonders die Aufnahmeorgane (z.B. Lunge, Haut). PAK sind jedoch nicht nur aus toxikologischer Sicht von Bedeutung. Häufig treten bei PAK- haltigen Baustoffen in Innenräumen auch Geruchsbelastungen auf.
Aus der Anwesenheit von PAK in Materialien allein ist keine abschließende raumlufthygienische Bewertung für Innenräume abzuleiten. Ob Materialien, die nachweislich PAK enthalten, diese auch in kritischer Konzentration in die Innenraumluft freisetzen, wird i.d.R. über Raumluftmessung und/oder Haustaubanalyse untersucht.
Maßgebliche Regelwerke für den Umgang mit PAK-haltigen Baustoffen für Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie für die Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524, TRGS 905), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR 128), sowie PAK-Hinweise (zum Schutz Dritter).
Zudem greifen spez. Reglungen für die Entsorgung PAK-haltiger Materialien.
Zu weiteren Erläuterungen sprechen sie uns an, gern werden wir auch für sie tätig.