Gutachter für PCB und Raumluftmessung
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zur chemischen Stoffklasse der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. Die Ausgangsverbindung ist das Biphenyl, aus dem sich die Einzelstoffe durch die Anzahl und die räumliche Anordnung der Chloratome unterscheiden. Diese theoretisch insgesamt 209 Einzelsubstanzen werden als PCB- Kongenere bezeichnet.
Eigenschaften der PCB sind insbesondere die geringe Wasserlöslichkeit, gute elektrische Isoliereigenschaften, hohe chemische Stabilität, gute Weichmachereigenschaften und Schwerentflammbarkeit.
Einsatz fanden PCB z.B. in dauerelastische Dichtungsmassen, Farb- und Brandschutzanstriche (z.B. Holzfaser-deckenplatten, Deckenbalken, Betonteile, Träger), Wilhelmi- Deckenplatten, Buntsteinputz, Bodenbelagsklebstoffen, Vergussmassen (z.B. Spannhülsen f. Betonteile), Kondensatoren (z.B. Kleinkondensatoren- Tränkmittel) oder Verdunkelungsrollos.
PCB gehören gemäß Stockholmer Konvention 2001 zu den besonders schädlichen Umweltchemikalien (POP: „persistant organic pollutants“). PCB sind neuro- und immuntoxisch. Gem. TRGS 905 sind PCB krebsverdächtig und reproduktionstoxisch.
Sofern PCB- haltige Materialien in Gebäuden verbaut sind, erfolgt die Gefährdungsbeurteilung (zum Schutz Dritter) über Messung der PCB-Konzentration in der Raumluft. Die PCB-Konzentration in der Raumluft ist z.B. abhängig von der Art und der Menge des betroffenen Materials sowie von den klimatischen Bedingungen im Raum. Bei PCB wird zudem zwischen Primär- und Sekundärquellen unterschieden. Primärquellen sind Baustoffe oder Gegenstände, die PCB enthalten bzw. denen PCB in der Herstellung zugefügt wurde.
Sekundärquellen sind Baustoffe oder Gegenstände, die PCB meist über längere Zeit aus der durch Primärquellen belasteten Raumluft aufgenommen haben und demzufolge selbst zu Quellen werden und Emissionen verursachen. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt über Raumluftmessung und Bewertung der PCB-Konzentration nach PCB- Richtlinie und Empfehlung des Umweltbundesamtes (Ad-hoc-IRK 2007).
Maßgebliche Regelwerke für den Umgang mit PCB-haltigen Baustoffen für Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie für die Gefährdungsbeurteilung sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524, TRGS 905), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR 128), sowie PCB-Richtlinie. Zudem greifen spez. Reglungen für die Entsorgung PCP-haltiger Materialien.
Zu weiteren Erläuterungen sprechen sie uns an, gern werden wir auch für sie tätig.